Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem INSELscout und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen mit dem Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn der INSELscout bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese AGB Bezug nimmt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den INSELscout nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
Der INSELscout ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen.
- Auftragserteilung und -ausführung
Vor Erteilung des Auftrags erhält der Auftraggeber ein kostenfreies und unverbindliches Angebot, das auf Grundlage des zu übersetzenden Textes bzw. der angeforderten Dienstleistung, sowie der vom Auftraggebern gelieferten Zusatz- und Hintergrundinformationen vom INSELscout erstellt wird. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Mängel in der Übersetzung oder in der Sachbearbeitung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie oder Angaben zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des INSELscout.
Das Angebot wird dem Auftraggeber per Brief oder E-Mail übermittelt und enthält für Übersetzungsdienstleistungen folgende Angaben:
- Die Anzahl der Zeichen des zu übersetzenden Textes
- Die Quell- und Zielsprache
- Die Abrechnungsmodalitäten der erbrachten Leistung, die Preisberechnung erfolgt nach den gültigen Tarifen pro Zeichen. Bei Leistungen wie Korrekturlesen von Fremdübersetzungen oder Erstellen von Korrespondenz liegen Stundensätze zu Grunde.
- Das Lieferdatum
- Das Format des zu übersetzenden Textes und spezielle Formatierungswünsche
- Eventuelle Zuschläge bei Eilaufträgen, besonders aufwändiger Terminologierecherche oder sonstiger Zusatzleistungen.
Die Übersetzung wird im Word-Format oder in einem anderen gängigen Format geliefert. Auf Anfrage ist auch eine Lieferung per Post, in gedruckter Form möglich. Weitere Übertragungsformen müssen vor Auftragserteilung abgesprochen werden, es können gegebenenfalls zusätzliche Kosten anfallen.
Angebote für Dolmetschdienstleistungen enthalten folgende Informationen:
- Ort und Zeitpunkt des Einsatzes
- Die zu dolmetschenden Sprachen
- Die Art der Veranstaltung (Verhandlungen, Vortrag, Führung usw.), das oder die Themen und das Ziel der Veranstaltung
- Dolmetscheinsätze werden nach Zeitaufwand abgerechnet, jedoch die 1. Stunde wird fix berechnet. Anfahrtskosten innerhalb der Insel werden fix gemäss der Preisliste berechnet und Reise- und eventuelle Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber auf Basis der günstigsten Preise am Tag der Auftragserteilung in Rechnung gestellt.
Angebote für Sachbearbeitung/Koordination/Korrespondenz/Telefonate enthalten folgende Information:
- Unverbindliche Angabe des geschätzten Leistungsaufwands mit Preisangabe unter Budgetabsprache mit dem Auftragsgeber
- Die Korrespondenzsprachen
- Diese Dienstleistungen werden nach jeweiligem Zeitaufwand berechnet, wobei bei Rechnungsstellung eine detaillierte Aufstellung der aufgewendeten Zeiten erstellt wird.
- Eventuell anfallende Zusatzkosten (wie im Weiteren aufgeführt) werden vom Auftragsgeber nach Absprache übernommen. Anfahrtskosten innerhalb der Insel werden fix der Preisliste berechnet und Reise- und eventuelle Übernachtungskosten werden dem Auftraggeber auf Basis der günstigsten Preise am Tag der Auftragserteilung in Rechnung gestellt.
Die Bestätigung eines Angebots kann auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen, es dürfen dabei keine Änderungen im Angebot vorgenommen werden. Erhält der Übersetzer keine Angebotsbestätigung, behält er sich vor, bis zum Erhalt dieser nicht mit seiner Dienstleistung zu beginnen.
Das Angebot bleibt einen (1) Monat gültig.
Nimmt der Auftraggeber nach Erstellung des Angebots Änderungen am Auftrag vor, behält sich der INSELscout das Recht vor, den Endpreis der Leistung und/oder das Lieferdatum zu ändern.
Sollte vor Ausführung der Übersetzungs-, Dolmetsch- oder Sachbearbeitungsdienstleistung kein Angebot erstellt worden sein, werden die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen und üblichen Preise berechnet.
Versandkosten, Porti, internationale Telefonkosten und andere entstandenen Nebenkosten werden dem Auftragsteller in Rechnung gestellt, sowie auch die Rücksendung der Originalunterlagen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers erfolgt.
- Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt dem INSELscout rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung/der Sachbearbeitung notwendig sind, zur Verfügung (Verwendungszweck, Terminologie, Translation Memories, bereits bestehende Übersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
Weiter informiert er ihn über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Format, Layout etc.) bzw. der Sachbearbeitung (schriftliche Korrespondenz, Telefonate, persönliche vor Ort etc.).
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des INSELscouts. Die Endkontrolle vor Freigabe der Übersetzung obliegt dem Auftraggeber, dies betrifft besonders die Überprüfung von Namen und Zahlen.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem INSELscout rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, so dass der INSELscout eventuelle Fehler beseitigen kann.
- Lieferfrist
Das vereinbarte Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Auftraggeber dem INSELscout innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt des Angebots eine Bestätigung zukommen lässt und ihm alle notwendigen Dokumente und Information zur Bearbeitung des Auftrags zur Verfügung stellt. Wird diese Frist überschritten, steht es dem INSELscout frei, das Lieferdatum zu verschieben. Der INSELscout kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der INSELscout berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
- Mitwirkung Dritter
Der INSELscout ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen.
- Mängel
Möglicherweise enthaltene Mängel in der Übersetzung muss der Auftraggeber dem INSELscout schriftlich und unter genauer Angabe des Mangels unverzüglich anzeigen. Der INSELscout behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Unterschiedliche Auffassungen zum Textstil begründen keinen Mangel. Unterschiedliche Auffassungen zur Terminologie begründen keinen Mangel, wenn der Auftraggeber dem INSELscout keine Liste der zu anwendenden Termini vor Übersetzungsbeginn bereitgestellt hat. Die Übersetzung/Dienstleistung gilt als angenommen, wenn keine unverzügliche schriftliche Mängelbekanntgabe erfolgte.
- Haftung
Der INSELscout haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch verspätete Zustellung oder Verlust von Postsendungen, Computerausfälle, Übertragungsstörungen bei E-Mail-Verkehr oder durch Viren verursacht worden sind.
Der INSELscout haftet nicht für inkohärente oder missverständliche Passagen im Originaltext, die Verantwortung für die Überprüfung der inhaltlichen Kohärenz obliegt dem Auftraggeber.
- Vergütung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich des gesetzlichen, lokalen MwSt-Satzes, des kanarischen IGIC. Die Rechnungen des INSELscouts sind fällig und zahlbar ohne Abzug sofort nach Rechnungsausstellung bzw. sofort nach Leistungserfüllung.
Der INSELscout hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (Reisekosten, Eilsendungen usw.).
Die Gewährung prozentualer oder pauschaler Rabatte (pro Zeile, Seite oder Stunde) kann der INSELscout frei festlegen. Der gewährte Rabatt gilt dabei nur für das Angebot, für das dieser festgelegt wurde und kann nicht automatisch auf Folgeaufträge angewandt werden.
Bei Übersetzungen und Dienstleistungen, bei denen das Honorar 400 € netto übersteigt, kann der INSELscout einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses wird vertraglich festgehalten, die Bearbeitung des Auftrags beginnt erst mit Erhalt des Vorschusses.
Bei Überweisungen aus dem Ausland werden dem Auftraggeber alle eventuell anfallenden Gebühren nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug kann der INSELscout die Bearbeitung eines laufenden Auftrags bis zur vollständigen Zahlung aller ausstehenden Rechnungen unterbrechen, es werden Verzugszinsen fällig.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so gelten die in der Preisliste aufgeführten Tarife als Berechnungsgrundlage.
- Rücktrittsrecht / Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Dienstleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn sie dem INSELscout gegenüber schriftlich erklärt wurde. Storniert der Auftraggeber einen Auftrag nachdem der INSELscout mit der Bearbeitung begonnen hat, wird die bereits erfüllte Leistung zu 100 % berechnet.
- Berufsgeheimnis
Der INSELscout verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der INSELscout dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend verpflichten.
- Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an dem zu übersetzenden Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den INSELscout frei.
- Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt spanisches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.