48-Stunden-Frist für Räumung von Hausbesetzern abgeschafft

Es wurde ein neues Gesetz verabschiedet, in dem die Zwangsräumung von Hausbesetzern vereinfacht wird. Zwar ist das Problem damit nicht vom Tisch, jedoch können Maßnahmen getroffen werden, die sofort rechtliche Wirkung haben, wie die Rechtsanwältin Alicia Martín in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT aufzeigt.

Das Innenministerium hat ein neues polizeiliches Einsatzprotokoll verabschiedet mit dem Ziel, die Räumung von Hausbesetzern nach den jüngsten Anweisungen der Generalstaatsanwaltschaft zu beschleunigen. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass die 48-Stunden-Frist zur polizeilichen Räumung der Hausbesetzer abgeschafft wurde.

Wenn das Vergehen auf frischer Tat oder erst kürzlich begangen wurde, können die Besetzer zwangsgeräumt werden, obwohl das Innenministerium keine gesetzliche Frist für die Polizei oder die Guardia Civil festlegt, in dem das Eigentum an den rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben werde. Quellen aus dem Ministerium betonen erneut, dass Beamte handeln können, wenn die Straftat erst kürzlich begangen wurde.

Darüber hinaus wird festgelegt, dass ein Verbrechen des Einbruchs bzw. Hausfriedensbruchs sowohl beim Erstwohnsitz als auch beim Zweitwohnsitz vorläge. Und in beiden Fällen ist es möglich, den Eindringling sofort zu vertreiben, ohne dass gerichtliche Maßnahmen beantragt werden müssen, um die Hausbesetzer zu identifizieren und ihre Festnahme durchzuführen.

Von nun an müssen nationale, regionale sowie lokale Polizeibeamte und Beamte der Guardia Civil eine Erklärung ausfüllen, die alle Angaben enthält, die den Justizbehörden vorgelegt werden müssen, um das Verbrechen und die Beteiligung der mutmaßlichen Täter zu beweisen. „Die Protokolle werden nun wesentlich präziser formuliert, um gerichtliche Urteile zur Räumung zu beschleunigen“, erläutern Quellen aus dem Innenministerium. Als Beispiel hierfür können diese Protokolle  Aussagen von Nachbarn der besetzten Immobilie enthalten, aber auch Eigentumsnachweise des Anzeigenden sowie das Ergebnis einer polizeilichen Inspektion im Umfeld der Immobilie oder auch weitere Aspekte, die das Verbrechen beweisen.

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Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

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