Das Urteil zu den unlauteren Taktiken spanischer Banken des europäischen Gerichtshofs zieht bereits Kreise. Jetzt wurde die ersten Urteile durch spanische Gerichte zugunsten der Bankkunden gefällt. Insbesondere das Provinzgericht von Las Palmas nimmt hier eine Pionierrolle ein, wie die Rechtsanwältin Alicia Martín in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT anhand kürzlich ergangenen Urteile aufzeigt.
Die ersten Urteile liegen auf dem Tisch
Das Provinzgericht von Las Palmas hat die ersten beiden Gerichtsurteile bekannt gegeben, in denen missbräuchliche Hypothekenkosten aus Verträgen mit Nichtigkeitsklauseln bestätigt wurden. Das Gericht urteilte, dass die Bank dem Kunden keine Notar-, Schätzungs- und Eintragungsgebühren sowie die umstrittene Errichtungsgebühren belasten kann, sondern nur die spanische Eigentumsübertragungssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales – ITP) und die spanische Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados – AJD).
Zwei bahnbrechende Urteile
Der erste Fall ergab sich aus der Berufung einer Privatperson gegen das Urteil, mit dem der Antrag auf Nichtigerklärung hinsichtlich der Anwendung der Mindestzinssatz-Hypothekenklausel (cláusula suelo) abgelehnt wurde. Die Kammer, bestehend aus den Richtern María Elena Corral Losada, Jesús Ángel Suárez Ramos und Margarita Hidalgo Bilbao, hielt sich an die Rechtsprechung des EuGH vom 9. Juli: Die Bank hatte den Kunden vor Vertragsunterzeichnung nicht über alle notwendigen Informationen bezüglich der Vor- oder Nachteile dieser Klausel in Kenntnis gesetzt.
Im zweiten Fall wandte die Kammer, die sich aus den Richtern Juan José Cobo Plana, María Elena Corral Losada und Jesús Ángel Suárez Ramos zusammensetzte, das jüngste Urteil des Gerichtshofs in Luxemburg vom Donnerstag, den 16. Juli, an und bestätigte in einem Urteil vom 21. Juli, dass die Errichtungsgebühr und die Kostenklausel ( die dem Kunden die Gebühren des Notars, des Grundbuchamtes und des Wertgutachters in Rechnung stellt) „missbräuchlich“ sind.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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