Spanische Banken müssen alle missbräuchlichen Hypothekenkosten zurückzahlen – außer Steuern

Seit Jahren halten die Streitigkeiten nun schon an. Und immer klarer geht aus spanischen und europäischen Gerichtsurteilen hervor, dass die Willkür der Banken ein Ende hat. So, wie jetzt der europäische Gerichtshof erneut auf Anfrage spanischer Richter urteilte, werden Banken auch zukünftig mit einer Reklamationswelle zu rechnen haben, wie die Rechtsanwältin Alicia Martín in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT anhand eines kürzlich ergangenen Urteils erklärt.

Europäischer Gerichtshof urteilt gegen spanische Banken

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat gegen die spanischen Banken geurteilt.In diesem Urteil hat der Gerichtshof entschieden alle als missbräuchlich berechneten Kosten, die den Kunden zu Unrecht zur Last gelegt wurden, zurückerstattet werden müssen, sofern auf Grundlage des nationalen Rechtes nichts Gegenteiliges vorgeschrieben sei. Dabei bildet die sogenannte „Stempelsteuer“ (also die Steuern für juristisch dokumentierte Handlungen) eine Ausnahme. Alle weiteren Kosten, die sich aus Hypothekenklauseln ergeben, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt als missbräuchlich erklärt wurden, müssen von den Banken zurückerstattet werden.

Richter aus Mallorca und Ceuta forderten Klarheit

In diesem Urteil lagen dem Gerichtshof von Luxemburg 15 Vorabentscheidungen eines Richters aus Mallorca und Ceuta vor, die in fünf Hauptkategorien zu diesem Thema eingeordnet waren. Mit diesem Urteil wird die Möglichkeit eröffnet, die Kosten den Banken zurück zu belasten und die strittigen Eröffnungsgebühren für missbräuchlich zu erklären.

Gebühren und Kosten eines Hypothekendarlehens werden genau geprüft

Dabei wir in dem Urteil klar hervorgehoben, dass dieser Betrag zwar Teil des für das Darlehen zu zahlenden Gesamtbetrages sei, dass es sich dabei jedoch nicht um eine Hauptklausel oder wesentliche Klausel des Hypothekenvertrags handele, sondern lediglich um eine Zusatzklausel. Somit kann ein nationales Gericht nun grundsätzlich prüfen, ob diese Gebühren und Kosten als unlauter zu bewerten wären – ungeachtet der Tatsache, dass Spanien Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie, der diese Fälle genau regelt, nicht umgesetzt hat.

Siehe die vollständigen Nachrichten.

Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

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