Wer Eigentum in Spanien erwerben möchte, wird sich früher oder später mit diesem Thema auseinandersetzen müssen: die Eigentümergemeinschaft. Zumindest, sofern die Wunschimmobilie in eine Gemeinschaft eingebunden ist. Natürlich spielen dann auch die Schulden des Verkäufers eine wichtige Rolle, die dieser bei der Eigentümergemeinschaft hat auflaufen lassen. Wer hat diese zu zahlen? Hierzu gibt die Rechtsanwältin Alicia Martín in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT anhand eines kürzlich ergangenen Urteils Antwort.
Der Angeklagte wurde in erster Instanz dazu verurteilt, den Säumniszuschlag aus nicht gezahlten Gebühren der Eigentümergemeinschaft des Voreigentümers erst ab dem Datum seines Erwerbs der Immobilie zu zahlen. Jedoch nicht für die Zuschläge vor seinem Erwerb der Immobilie. So bestätigte das Provinzgericht von Castellón die Anwendung dieser Frist.
Die in Artikel 9.1.e) des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes enthaltene Beitragspflicht eines Miteigentümers ist persönlicher Natur. Dies bedeutet, dass die Person, die allein durch die Übertragung des Eigentums an der Immobilie an einen Dritten zum Schuldner und damit nicht von dieser Zahlungsverpflichtung entbunden wird.
Mit anderen Worten: Der Schuldner ist die Person, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zahlungsverpflichtung für die Gemeinschaftsbeiträge Eigentümer war. Daher ist es nicht akzeptabel, den Käufer für diese Schulden voll haftbar zu machen. Der Immobilienkäufer ist kein Schuldner, da seine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft für einen bestimmten Zeitraum „ex lege“ besteht und er ausschließlich für das erworbene Eigentum verantwortlich ist.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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