Einfach erklärt: Was ist eine Apostille?

Gerade im Zusammenhang mit beglaubigten Übersetzungen taucht immer wieder in den Gesprächen das Schlagwort „Haager Apostille“ auf. In diesem Beitrag möchten wir kurz erklären, was überhaupt eine Apostille ist, wann man sie benötigt und wie man sie erhält.

Was genau ist eine Apostille?

Eigentlich kommt man in der Praxis so gut wie nie mit diesem Thema in Kontakt. Es sei denn, man muss Urkunden im Ausland einreichen. Das passiert unter normalen Umständen nicht so oft und deswegen wissen wohl nicht viele, was eine Haager Apostille ist und wofür man sie benötigt.

Die Apostille ist auch bekannt unter dem Begriff Haager Apostille. Sie wird zur Beglaubigung von Urkunden in einem länderübergreifenden Kontext angewendet. Wenn Sie also eine deutsche Urkunde in Spanien vorlegen müssen, dann muss die Echtheit der Urkunde garantiert werden. Dafür wird diese Urkunde im wahrsten Sinne des Wortes „überbeglaubigt“ und zwar noch bevor Sie sie beglaubigt übersetzen lassen. Dafür gibt es das länderübergreifende Abkommen der Haager Apostille. Durch sie wird die Urkunde zur Verwendung im Ausland beglaubigt und legalisiert. Die Echtheit des Dokuments wird bestätigt. Damit kann erheblicher Aufwand reduziert werden, indem nicht mehr das zuständige Konsulat des betreffenden Staates im Land die Ausstellung des Dokuments bestätigen muss. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung.

Wie funktioniert die Haager Apostille?

Die Apostille wurde 1961 eingeführt auf der Haager Konferenz. Inzwischen haben rund 115 Staaten weltweit dieses Übereinkommen für internationales Privatrecht unterzeichnet. Innerhalb der Mitgliedstaaten wird die Apostille dafür verwendet, die Echtheit der Unterschrift, die Unterzeichnungsumstände und ggf. die Echtheit des Stempels/Siegels auf dem Dokument zu bestätigen. Daher findet man eine Apostille hauptsächlich auf öffentlichen Urkunden (wie in Artikel 1 des Haager Übereinkommens definiert).

Wer stellt eine Apostille aus?

Die Apostille wird durch die jeweiligen staatlichen Stellen für Urkunden ausgestellt, die im Bereich der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden. Falls die Urkunden privater oder öffentlicher Natur sind und für einen gerichtlichen Prozess entsprechend notariell oder gerichtlich beurkundet wurden, dann wird die Apostille von Gerichten angefertigt. Hier finden Sie praktische Informationen zur jeweiligen Ausstellungsbehörde – klicken Sie einfach auf das betreffende Land und Sie werden direkt weitergeleitet:

Deutschland

Österreich

Schweiz

Spanien

Wie sieht eine Apostille aus?  

Bei der Apostille handelt es sich um einen Stempel, den alle Mitgliedsstaaten anerkennen. Normalerweise ist er in der Amtssprache der Ausstellungsbehörde ausgefüllt. Jedoch ist zwingend notwendig, dass in französischer Sprache „Convention de La Haye due 5 octubre 1961“ über den Angaben steht.

Und so sieht eine Apostille aus Deutschland aus:

Apostille Beispiel

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