Der IRPH ist der Leitzins für Hypotheken, den die spanischen Zentralbank vorschreibt. Dass da nicht alles so mit richtigen Dingen vorgeht, hat schon der europäische Gerichtshof festgestellt. Jetzt schließen sich aber die spanischen Gerichte dieser Ansicht an und die Urteilsverkündungen sind revolutionär. In dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT wird nun das radikale Urteil aus Toledo vorgestellt.
IRPH: Radikaler Kurswechsel für Betroffene
Der IRPH (Indice de Referencia de Préstamos Hipotecarios) ist ein Index zum Leitzinssatz für Hypothekendarlehen, der in Spanien angewandt und von der spanischen Zentralbank vorgegeben wird. Seit längerer Zeit wertet die Vereinigung Asufin sämtliche Gerichtsurteile zu dem Leitzinssatz aus und publiziert diese auf ihrer Website. So hat es seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu IRPH bereits 28 Gerichtsurteile zugunsten der Betroffenen gegeben und nur 16, die die Interessen der Banken begünstigten.
In diesen Tagen hat das Provinzgericht von Toledo jedoch einen weiteren Schritt unternommen, der eine radikale Wende in dem gerichtlichen Krieg zwischen Banken und Bürgern provoziert, der vor den spanischen Gerichten ausgelöst wurde. Die Richter der ersten Kammer haben entschieden, die von der Bank eingelegte Berufung zurückzuweisen. Und infolgedessen bestätigten sie die Nichtigkeit dieser Klausel, und das ist die Neuheit, dass das Darlehen kostenlos sei ohne weitere Gebührenforderungen.
Dieses Urteil ist revolutionär. Da es das erste Mal ist, dass eine Entscheidung zugunsten der Betroffenen des IRPH gefällt wurde. Die Richter bestätigten damit ihre Ansicht, dass ein Darlehen kostenfrei existieren könne, ohne dass Zinsen zugunsten der darlehensgebenden Institution anfallen. Dies wurde in der zweiten Instanz für alle Betroffenen erfolgreich geurteilt.
Darüber hinaus ist das Urteil des Provinzgerichts von Bedeutung, da es auf der Grundlage der Rechtssprechung des TJUE (Tribunal de Justicia de la Unión Europea – Gerichtshof der Europäischen Union) gefällt wurde. Dieser hatte bereits festgestellt, dass bezüglich des IRPH Transparenz fehle und eine Missbrauchssituation vorläge.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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