Wann muss eine Übersetzung beglaubigt werden?

In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Fakten über beglaubigte Übersetzungen: Wer kann beglaubigte Übersetzungen machen? Warum muss eine Übersetzung beglaubigt werden? Und was ist der Unterschied? Diese Fragen werden uns regelmäßig gestellt und in dem nun folgenden Artikel möchte wir diese für Sie beantworten.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung überhaupt?

Eine der wichtigsten Fragen bei der Übersetzung von rechtlichen Dokumenten ist, ob diese beglaubigt übersetzt werden müssen. In der Regel wird Ihnen schon von der entsprechenden Behörde mitgeteilt, ob Sie eine einfache oder beglaubigte Übersetzung benötigen. Denn nur eine beglaubigte Übersetzung, die durch einen beeidigten Fachübersetzer ausgestellt wurde, wird in rechtlicher Hinsicht von öffentlichen Einrichtungen, Ämtern und Behörden anerkannt, und wird dementsprechend gefordert. Die Beglaubigung bestätigt dann, dass ein vereidigter Übersetzer die Spracharbeit angefertigt hat. Mit seinem Namen und seiner Unterschrift sowie seinem offiziellen Stempel wird die Korrektheit und Vollständigkeit der Übersetzung durch ihn bestätigt. Diese Beglaubigung gilt jedoch nur für die Übersetzung und stellt keine Echtheitsüberprüfung der vorgelegten Ausgangstexte oder Urkunden dar. Falls eine Echtheitsüberprüfung notwendig sein solle, wird dies durch einen Notar durchgeführt.

Was unterscheidet eine beglaubigte Übersetzung von einer Fachübersetzung?

Sie erhalten sowohl von einem Fachübersetzer als auch von einem beeidigten Fachübersetzer qualitativ hochwertige Übersetzungen. Der Unterschied liegt nicht in der gelieferten Spracharbeit. Beide erstellen genaue und originaltreue Übersetzung. Jedoch müssen rechtliche Dokumente sehr oft beglaubigt übersetzt werden, da Sie einen offiziellen Nachweis haben müssen. Grundsätzlich gilt dies für folgende Dokumente:

Inselscout - Icon - Pfeil final Urkunden aller Art (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Personenstandsbescheinigungen, Ehefähigkeitszeugnisse etc.)

Inselscout - Icon - Pfeil final Verträge

Inselscout - Icon - Pfeil final Klageschriften und Urteile

Inselscout - Icon - Pfeil final Schreiben und Beschlüsse vom Gericht

Inselscout - Icon - Pfeil final Zeugnisse (Schulzeugnisse, Abschlüsse, Nachweise akademischer Grad etc.)

Inselscout - Icon - Pfeil final Ausweispapiere und Führerscheine

Inselscout - Icon - Pfeil final Registerauszüge (Handelsregister, Grundbuchamt etc.)

Mit der Beglaubigung wird dann gewährleistet, dass die Übersetzung dem Originaldokument gleichwertig ist. Dies bestätigt der vereidigte Übersetzer in seinem Dokument wie zuvor beschrieben. Der Unterschied besteht also nicht in der Übersetzung an sich, sondern in der offiziellen Gewährleistung des Übersetzers. Nur beeidigte und ermächtigte Übersetzer können beglaubigte Übersetzungen anfertigen.

Wer kann beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Grundsätzlich darf jeder staatlich geprüfte und öffentlich beeidigte Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Neben seiner entsprechenden Ausbildung erhält er dafür eine offizielle Befähigung, die von staatlicher Seite in den verschiedenen Ländern anders übertragen wird – dabei handelt es sich dann um eine landesspezifische Organisations- und Formsache. Wichtig ist die Tatsache, dass der beeidigte Übersetzer an Eides statt die genaue sowie inhaltlich und fachlich korrekte Übersetzung der vorliegenden Texte bestätigt. Hierfür wurde er offiziell befähigt und bestätigt dies mit seinem Stempel und seiner Unterschrift. Denn dieser Stempel sowie seine Unterschrift sind zudem auch bei der vereidigenden Stelle hinterlegt, sodass auch Ämter, Behörden und Justizeinrichtungen die Rechtmäßigkeit der Beglaubigung überprüfen können.

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