Das Thema einer Scheidung kann sich kompliziert gestalten, insbesondere wenn es um Sorgerechtsfragen der Kinder geht. Deswegen ist dieses Gerichtsurteil aus Guadalajara in der Region Kastilien-La Mancha, Spanien ein weiteres Indiz dafür, dass Gerichte immer mehr dazu übergehen, ein gemeinsames Sorgerecht zu verfügen. In dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT erfahren Sie die Hintergründe.
Das Provinzgericht von Guadalajara sprach einem Elternteil das gemeinsame Sorgerecht zu. Es erklärte in der Urteilssprechung, dass es kein Hindernis darstelle dieses auszuüben, selbst wenn der Vater berufsbedingt einen Tag außer Haus verbringen müsse. Das Urteil wurde am 3. März 2020 verkündet (61/2020).
Zuvor hatte sich das Gericht in der ersten Instanz von Guadalajara im Scheidungsverfahren geweigert, beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zuzusprechen, da stets eine Ungewissheit über die Zeiten der Geschäftsreisen des Vaters und den damit verbundenen Übernachtungen außer Haus bestand.
Dieses Urteil wurde nun vom Provinzgericht als nächst höhere Instanz aufgehoben. Die Richter waren der Ansicht, dass ein gemeinsames Zusammenleben im besten Interesse der Kinder sei. Und die Tatsache, dass der Vater aus beruflichen Gründen einige Tage nicht zu Hause sein könne, sei kein Hindernis für die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechts.
Laut einer schriftlichen Erklärung seines Arbeitgebers hat er die notwendige Flexibilität, um seine geschäftlichen Reisen oder Besuche im Voraus zu planen, und es gibt keinen Anlass zu der Annahme, dass er dies nicht während der Woche tun kann, in der er nicht das Sorgerecht für seine Kinder ausübt. Er kann daher seine Arbeitspflichten mit der Ausübung des Sorgerechts für die Kinder vereinbaren.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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