Jetzt gibt es schwarz auf weiß ein Urteil: Banken wenden missbräuchliche Klauseln bei Hypothekenkrediten an! In diesem Fall geht es um die Kosten bei vorzeitiger Ablösung eines Hypothekenkredits. Welche Klauseln hier genau als abusiv verurteilt wurden, dass erfahren Sie in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT.
Nach dem neuesten Urteil der „Audiencia Provincial“ von Las Palmas wurden die Klauseln über die vorzeitige Ablösung und die damit verbundene Übertragung aller Hypothekenkosten auf den Kreditnehmer für nichtig erklärt. (Die „Audiencia Provincial“ ist als Gerichtsinstanz in etwa vergleichbar mit einem Landgericht in Deutschland.)
Dabei wurde durch das Gericht bezüglich der vorzeitigen Auflösung einer Hypothek geurteilt, dass die Praktiken bei einer vorzeitigen Ablösung als unlauter eingeschätzt werden. Denn sie birgen ein erhebliches Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien – zum Nachteil des Verbraucherkreditnehmers (Artikel 82 Absatz 1 TRLGDCU). Weiterhin werden diese Praktiken als unverhältnismäßig bewertet (Artikel 88 Absatz 1 TRLGDCU) und es werde ebenfalls ein Mangel an Reziprozität impliziert (Artikel 87 TRLGDCU).
Hinsichtlich der Nichtigkeit der Klausel über die Anlastung der vom Darlehensnehmer zu zahlenden Kosten und Steuern (Artikel 10 bis des Gesetzes 26/1984 vom 19. Juli 1984 – „General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios“) werden diese ebenfalls als missbräuchlich bewertet. Dabei handelt es sich um die vorzeitige Ablösungsklausel des Hypothekenvertrags, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig wurde. So werden grundsätzlich alle Vertragsbestimmungen als missbräuchlich angesehen, die nicht individuell ausgehandelt worden waren und die gegen den „guten Glauben“ zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches Ungleichgewicht der Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien verursachen.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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