Viele Privathaushalte befinden sich in einer schwierigen, finanziellen Situation und können Hilfen vom Staat beantragen. Jetzt können Sie direkt online überprüfen, ob auch Sie Anspruch auf die Zahlung haben mit dem neuen Simulationsrechner. In dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT erfahren Sie kurz zusammengefasst, wer überhaupt einen Anspruch geltend machen kann.
Jetzt Anspruch auf Beihilfe zum Lebensunterhalt mit neuem Simulationsrechner prüfen
Die Regierung hat auf der Website der spanischen Sozialversicherung jetzt einen Online-Rechner eingerichtet, mit dem es jedem einfach möglich ist, seinen Anspruch auf Beihilfe zum Lebensunterhalt zu prüfen. Etwa 850.000 Haushalte werden ab dem 15. Juni von dieser staatlichen Beihilfe profitieren können, die im Schnitt circa 366,60 Euro pro Monat beträgt. Jedoch sind die Höhe und der grundsätzliche Anspruch abhängig vom Gesamteinkommen und verschiedenen weiteren Faktoren eines Haushalts.
Eine praktische Hilfe zum schnellen Überprüfen
Um die Transparenz für die Antragsstellung zu fördern, hat das Ministerium nun auf seiner Website einen SIMULATIONSRECHNER eingerichtet. Mit diesem kann direkt online geprüft werden, ob man in der eigenen Situation diesen Anspruch geltend machen kann. Klicken Sie auf den folgenden Link und überprüfen Sie, ob Ihnen die Beihilfszahlung zustünde und in welcher Höhe:
Klicken Sie hier, um zum Simulationsrechner zu gelangen.
Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung der allgemeinen Bedingungen zum Anspruch:
1. Es kann nur ein Familienmitglied des jeweiligen Privathaushalts einen Antrag auf Zahlung des Mindesteinkommens beantragen (mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien für ein Jahr).
a) Falls der Privathaushalt nur aus einer Person besteht: Der Antragsteller muss zwischen 23 und 65 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren sollte diese Wohnsituation nachweislich bestehen.
b) Falls mehrere Familienmitglieder in dem Privathaushalt wohnen: Der Antragsteller muss zwischen 23 und 65 Jahre alt sein.
2. Ebenfalls muss sich nachweisen lassen, dass sich die Familie in einer finanziellen, existenzbedrohenden Situation
3. Das Gesamtvermögen des Leistungsempfängers, ohne den Hauptwohnsitz, muss weniger als 16.614 Euro betragen (dieser Betrag ist nach der Anzahl der Mitglieder des Haushalts gestaffelt).
Hier geht es weiter zur Originalnachricht.
ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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