Gefängnisstrafe für ungenehmigten Hausbau in Córdoba

Jeder, der sich in Spanien mit dem Thema Immobilien, Grundstücken und Bauprojekten beschäftigt, wird früher oder später mit dem Thema der Bebauungsverordnung konfrontiert. In dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT wird ein ein Fall aus Córdoba beleuchtet, der für den Hausbauer unangenehme rechtliche Konsequenzen hatte.

Ein Jahr Gefängnis für Hausbau auf nicht zur Bebauung freigegebenem Grundstück

Der nun verurteilte Mann baute in Córdoba nicht genehmigtes Einfamilienhaus auf einem Grundstück, dass nicht für die Bebauung freigegeben war. Dem nicht genug, wurde dieser Landstrich „Vega del Río Guadalquivir“ sogar in der Land- und Stadtplanung geschützt. Nun wurde der Abriss des Gebäudes gerichtlich angeordnet und das Grundstück musste wieder in seinen ursprünglichen Zustand hergestellt werden.

Das Gericht gibt der vom Staatsanwalt eingelegten Kassationsbeschwerde statt und hebt das Urteil des Provinzgerichts von Córdoba auf, in dem die Entscheidung des städtischen Untersuchungsgerichts Nr. 7 bestätigt wurde und der Angeklagte freigesprochen wurde. Nach dem angefochtenen Urteil und dem des Gerichts erster Instanz war das Verhalten des Beklagten nicht strafbar. Denn es handele sich bei dem Gebäude nicht um eine isolierte Konstruktion, sondern um eine Gruppe von Bauten auf einem Grundstück, und die Siedlung wurde von dem Moment an toleriert, als die Eigentümer neben den Rechnungen zur Strom- und Wasserversorgung auch die Grundsteuer an die Gemeinde entrichteten.

Dieses Gebäude war zunächst 24 m² groß und wurde dann zu einem 100 m² großen Einfamilienhaus ausgebaut mit einer 15m² großen Veranda.

Grundsätzlich sollte bei Kauf und Planung von Neubauten immer berücksichtigt werden, ob die Bebauung durch den Städtebebauungsplan erlaubt sind und genehmigt werden können.

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Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

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