Viel wurde bereits über die Einführung des Mindesteinkommen in Spanien aufgrund der aktuellen Situation geschrieben und diskutiert. Nun gibt es Neuigkeiten und in der nächsten Woche wird nun endgültig die Maßnahme verabschiedet. In dem dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT erfahren Sie den aktuellen Stand.
Unterstützung für einkommensschwache Familien in der Krise ab Juni
Nun soll in der nächsten Woche der Vorschlag zur Einführung eines Mindesteinkommens verabschiedet werden – genauer gesagt am Dienstag. Ursprünglich wurde diese Maßnahme ergriffen, um die wirtschaftlich schwächsten Familien in dieser Krise mit einer finanziellen, staatlichen Hilfe zu unterschützen. Darunter würden also diejenigen Familien fallen, die bereits kein Einkommen mehr haben oder dieses voraussichtlich durch die aktuelle Situation verlieren werden. Aber auch Familien, die durch den Verlust ihres Arbeitsplatzes eine deutliche Verringerung ihres Einkommens verbuchen werden. Diese Maßnahme wird nun in der nächsten Woche vom Ministerrat verabschiedet werden. Somit wäre die letzte Hürde genommen und die Zahlung des Mindesteinkommens wird ab Juni in Kraft treten.
Die Höhe der Hilfe ist noch nicht bestätigt
Obwohl aktuell noch nicht weiter bestätigt wurde, wie hoch der Betrag letztendlich sein wird, scheint alles darauf hinzudeuten, dass es sich um etwa 460 Euro handeln wird. Darüber hinaus wird für jedes Kind eine zusätzliche Unterstützung gezahlt werden. In den nächsten Tagen werden die Bedingungen für die Antragsstellung und den Erhalt des Mindesteinkommens festgelegt werden. Fest steht schon jetzt, dass Personen in einer prekären wirtschaftlichen Situation, mit Sicherheit die Hilfe erhalten werden – also Personen ganz ohne oder mit einem sehr geringen Einkommen mit einer geschätzten Obergrenze von etwa 200 Euro. Für einen Haushalt mit mehreren Personen fließt die Berücksichtigung des Gesamteinkommens mit ein, welches bis zu 450 Euro betragen kann.
Wie kann die Regierung kontrollieren, ob jemand die Hilfe wirklich benötigt
Laut der jüngsten Veröffentlichung von „La Información“ werden hierfür die persönlichen Daten des Antragstellers beim Finanzamt überprüft, um herauszufinden, ob die Familieneinheit Anspruch auf die Beihilfe hat, und um den endgültigen Betrag zu genehmigen.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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