Banken bieten ihren Kunden eine Zahlungsstundung der Hypothekenkredite an – jedoch sind diese mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit welchen Kosten durchschnittlich zu rechnen ist, das erfahren Sie in dem dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT.
Auch Banken bieten ihren Kunden Stundungen der Hypothekenzahlungen an – jedoch sind diese mit Kosten verbunden
Zwar wird von Banken eine Zahlungsstundung der Hypotheken alternativ für alle Kunden angeboten, die keinen Anspruch auf die gesetzlich von der Regierung geregelten Stundungen haben. Diese sind jedoch für den Bankkunden mit Kosten verbunden: So muss man mit 500 bis 1.000 Euro an zusätzlichen Kosten rechnen. Diese werden dann einfach auf die erhobenen Gesamtzinsen der Hypothek hinzugerechnet. Wobei diese Beträge nur beispielhaft für eine durchschnittliche Hypothek von 180.000 Euro gelten und zudem noch davon abhängig sind, ob die Stundung über einen Zeitraum von 6 oder 12 Monate läuft.
Die gesetzlich geregelte Stundung ist kostenfrei
Im Gegensatz dazu erlaubt das von der Regierung geregelte „gesetzliche“ Moratorium den Zahlungsaufschub zum Nulltarif, allerdings nur für drei Monate.
So fordert ASUFIN (Asociación de Usuarios Financieros) die Regierung nun auf, die Bedingungen für den Anspruch zum Hypothekenmoratorium flexibler zu gestalten. Ebenso wird eine Verlängerung auf sechs Monate gefordert. ASUFIN begründet die Forderungen damit, dass die aktuelle Wirtschaftsentwicklung als kritisch zu bewerten sei und eine Stundungsfrist von drei Monaten nicht ausreichend wäre, um Familien in dieser Situation wirklich zu entlasten.
In der von ASUFIN ausgearbeiteten Studie wurde eine Beispielrechnung eines befristeten Moratoriums aufgestellt. Diese basiert auf Zinsberechnungen bei Nichtzahlung der Hypothek während eines festgelegten Zeitraums, die der Bankkunde für jede Hypothekenrate zu zahlen hat. Nach Ablauf der Stundungsfrist wird das ausstehende Gesamtkapital erneut berechnet und verzinst, wodurch dem Verbraucher bei der Gesamthypothek zusätzliche Kosten entstehen, die sich auf etwa 1.100 Euro belaufen können.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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