VOX legt Rechtsbeschwerde beim Verfassungsgericht zum Alarmzustand ein

Die nationalkonservative, rechtspopulistische Partei VOX hat nun eine rechtliche Revision beim spanischen Verfassungsgereicht beantragt. Dabei sollen die Verletzungen der Rechte durch den von der spanischen Regierung verhängten Alarmzustand untersucht werden. Näheres hierzu erfahren Sie in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT.

Das Verfassungsgericht gibt der Rechtsbeschwerde der VOX statt zur Erklärung des Alarmzustands

Die nationalkonservative Partei VOX ist die drittstärkste Kraft im spanischen Parlament nach der konservativen Volkspartei (PP) und den Sozialisten (PSOE) mit dem amtierenden Ministerpräsidenten Pedro Sanchez.

Demzufolge sollen jetzt durch das Verfassungsgericht die Artikel 7, 9, 10 und 11 des königlichen Erlasses vom 14. März zur Erklärung des Alarmzustands überprüft werden. Ebenfalls werden die königlichen Erlasse zur Genehmigung der darauf folgenden Verlängerungen der Ausgangssperre mit den erfolgtem Erlass des Gesundheitsministeriums zur Festlegung außergewöhnlicher Maßnahmen in Bezug auf Totenwachen und Beerdigungszeremonien zur Begrenzung der Verbreitung und Ausbreitung von COVID-19 überprüft.

Durch ihrem Einspruch will die spanische Partei VOX feststellen lassen, ob das Vorgehen der Regierung „eine eklatante Verletzung“ der Verfassungsrechte darstelle, indem sie „missbräuchlich und ungerechtfertigt“ den Alarmzustand ausnutzt und die Grundrechte der Bürger verletzt. Der Parteisprecher, Jorge Buxadé, rechtfertigt die Rechtsbeschwerde so, dass der Alarmzustand nur eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit erlaube. Aber, so betonte er, habe die Regierung die Grundrechte mit Erklärung des Alarmzustands ausgesetzt habe so „wie sie es getan hat“. Dies hätte jedoch nur mit einer Erklärung eines Ausnahmezustands so stattfinden können und dafür hätte die Regierung seit Beginn den Kongress um eine entsprechende Genehmigung ersuchen müssen.

Zu den angeblich verletzten Rechten gehören laut Vox die Versammlungs-, Demonstrations- und Bildungsrechte, für die „die Regierung durch den Alarmzustand das getan hat, was sie durch den Ausnahmezustand hätte tun müssen“.

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Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

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