Das Ausgansverbot wird jetzt schrittweise aufgehoben und in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT erfahren Sie, in welchen Schritten die Deeskalationsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die Deeskalation wird in vier Phasen ablaufen und Ende Juni die „neue Normalität“ erreichen. Am kommenden Montag können Restaurants einen Lieferservice für ihre Speisen einrichten und die Räumlichkeiten werden nach terminlicher Vereinbarung geöffnet.
4. Mai – Phase 0
– Geschäftsräume werden wieder geöffnet nach Terminvereinbarung (z.B. Friseure oder Schönheitssalons).
– Restaurants dürfen Gerichte zum Mitnehmen verkaufen.
11. Mai – Phase 1
– Kleine Geschäfte werden geöffnet (nicht die in großen Einkaufszentren).
– Die Terrassen von Bars und Restaurants werden geöffnet (begrenzt auf 50 % ihrer Gesamtfläche).
– Hotels (Gemeinschaftsräume wie Restaurants bleiben geschlossen).
25. Mai – Phase 2
– Bildungseinrichtungen werden zur Unterstützung oder für die Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, deren Eltern persönlich arbeiten müssen, eröffnet (das Schuljahr beginnt im September).
– Theater und Kinos (ein Drittel ihrer Kapazität)
– Kulturelle Veranstaltungen (weniger als 50 Personen in geschlossenen Räumen und 400 Personen im Freien, aber mit Sitzplätzen).
8. Juni – Phase 3
– Die allgemeine Bewegungsfreiheit wird flexibler gestaltet (Maske empfohlen).
– Kommerzieller Bereich (Kapazität von 50 % und Mindestabstand 2 Meter zwischen den Kunden).
– Hotels und Restaurants dürfen ihre Räumlichkeiten öffnen (maximale Gesamtfläche von einem Drittel).
ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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