Verurteilt wegen Beleidigung ihres Ex-Partners auf Twitter

Verleumdungen in sozialen Medien können teuer werden, wie dieses Gerichtsurteil zu Tweets auf der Social Media-Plattform Twitter zeigt. Der folgende Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT erklärt, was genau der zu einer Geldstrafe von 1.260 € verurteilten Frau vorgeworfen wurde.

In zweiter Instanz des Provinzgerichts von Valencia wurde eine Frau zu einer Geldstrafe von 1.260 Euro verurteilt, nachdem sie wiederholt beleidigende Kommentare über ihren Ex-Partner im sozialen Netzwerk Twitter gepostet hatte und ihn damit beruflich diskreditierte. Er ist Bankangestellter.

Die Ereignisse gehen auf Dezember 2016 und Januar 2017 zurück, als die verurteilte Frau mehrere Nachrichten auf ihrem Twitter-Account mit der Absicht veröffentlichte, ihren Ex-Partner „die Würde und das berufliche Ansehen eines Bankangestellten zu verletzen und das Opfer zu diskreditieren“.

Weiterhin wurde im Urteilspruch ausgeführt, dass die Frau diese Lügen trotz besseren Wissens absichtlich postete. Sie veröffentlichte zum Beispiel, dass der Ex-Partner ihr das Leben schwer machen würde, dass er ihre Konten geleert hätte und dass er Unterschriften gefälscht hätte. Unter Bezugnahme auf den Beruf des Opfers zitierte sie in einem Tweet das Profil des Unternehmens, in dem der Mann arbeitete, und veröffentlichte, dass die Bank einen Täter und Manager decke, der seine Position missbrauchen, um ihre eigenen Familien zu demütigen.

Hier geht es weiter zum Originalartikel.

Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

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