Stundung der Miete für KMUs und Selbstständige

Unter gewissen Umständen können KMUs und Selbstständige auch nach Beendigung des aktuellen Alarmzustands ihre Mietzahlungen aussetzen. In dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT erfahren Sie Näheres zu diesem Thema.

KMUs und Selbstständige können nach Alarmzustand Mietzahlungen aussetzen

KMUs und Selbstständige, die Geschäftsräume von öffentlicher Hand oder Großimmobilienbesitzern gemietet haben, können ihre Mietzahlung bis zu vier Monate nach Beendigung des Ausnahmezustands aussetzen. Dies wird durch den königlichen Gesetzeserlass über dringende ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaft und Beschäftigung festgelegt. Dieser Erlass wird diesen Mittwoch, einen Tag nach der Genehmigung durch den Ministerrat, im Offiziellen Amtsblatt Spaniens (BOE – Boletín Oficial del Estado) veröffentlicht.

Zusätzlich zu dieser Stundung von Mietzahlungen trat bereits am 1. April die Stundung von Hypothekenzahlungen in Kraft. 

Diese Maßnahme soll eigentlich die wirtschaftliche Situation von KMUs und Selbstständigen während des Ausnahmezustands unterstützen. Jedoch wird mit diesem Gesetzeserlass eine Mietstundung für die Zeit nach Beendigung des Ausnahmezustandes vorgesehen. Dabei könne der Zahlungsaufschub von Monat zu Monat verlängert werden – bis zu vier Mal. Aber die Voraussetzung hierfür wäre, dass die ursprüngliche festgesetzte Frist „im Verhältnis zu den Auswirkungen, die das Covid-19 verursacht hat, unzureichend war“, so das BOE.

Rückzahlung soll in Raten erfolgen innerhalb von 2 Jahren

So soll die Miete zur nächsten, vertraglich festgelegten Monatszahlung ausgesetzt werden können. Zur Rückzahlung der gestundeten Zahlungen werden den KMUs und Selbstständigen je eine Frist von zwei Jahren gewährt. Diese beginnt ab dem Moment der Aufhebung des Alarmzustands oder es fassen individuell getroffene Vereinbarungen, in denen eine Fristverlängerung gewährt wurde. Der gestundete Betrag soll in Raten zurückgezahlt werden – zins- und gebührenfrei.

Lesen Sie hier die Originalnachricht.

Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

Sie möchten mehr über Frau Alicia Martín Borreguero erfahren?

Dann besuchen Sie die Website der Anwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT.