Erhält man die Reservierungsanzahlung bei geplatztem Hauskauf zurück?

Schon vor dem 14.03. war alles in trockenen Tüchern. Die Immobilie war reserviert, der Vorvertrag unterschrieben, die Anzahlung geleistet und es fehlte nur noch der Notartermin. Wie und ob dieser Kauf nun aufgrund der aktuellen Situation rückgängig gemacht werden kann, das wird in dem folgenden Beitrag der Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ausgeführt.

Wie erhält man seine Anzahlung bei Immobilienkauf zurück?

Die von Covid-19 verursachte Pandemie führte zu einem absoluten Stillstand jeglicher Immobiliengeschäften. Davon betroffen sind unter anderem auch private Kaufverträge bzw. Reservierungsverträge mit geleisteten Anzahlungen über eine Immobilie, die noch vor Beginn dieser Krise unterzeichnet wurde.

Grundsätzlich sind Anzahlungen als eine Garantieleistung zu verstehen, um die Einhaltung einer Verpflichtung sicherzustellen. Und in diesem Fall handelt es sich um den verbindlichen Kauf einer Immobilie. Normalerweise wird ein Reservierungsvertrag in einer privaten Urkunde formalisiert. Dies beinhaltet, dass der Käufer einen Betrag als Anzahlung leistet und der Verkäufer ihm eine Frist einräumt, um vor einem Notar den Kaufvertrag der Immobilie offiziell zu unterzeichnen.

Noch vor Ausbruch dieser Gesundheits- und Wirtschaftskrise unterzeichneten viele Käufer einen solchen Reservierungsvertrag. Da die aktuelle Situation für viele auch ihre ganz persönlich wirtschaftliche Lage beeinflusst, können sie sich heute den Kauf der Immobilie nicht mehr leisten. Viele mussten in Kurzarbeit gehen, sind entlassen worden oder müssen mit erheblichen Einkommensminderung haushalten.

Daher ist es nun unter diesen außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Umständen für viele Käufer unmöglich, ihre vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vorvertrag einhalten zu können. Und an diesem Punkt tritt die juristische Klausel „rebuc sic stantibus“ inkraft. Denn die aktuelle, durch das Coronavirus hervorgerufene Situation, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden musste, kann als ein Fall von höherer Gewalt interpretiert werden. Keine der Vertragsparteien ist für diesen Zustand verantwortlich zu machen, der die Kaufabwicklung verhindert, und der die Erfüllung der eingegangenen Vertragspflichten unmöglich macht.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Originalartikel.

Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

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