Ihre Hochzeit musste vorübergehend wegen der aktuellen Situation abgesagt werden?Und dabei haben Sie schon für die Hochzeitsfeier alles vorbereitet und bereits Anzahlungen geleistet? Dann können Sie diese Rückforderungen Ihrer Reservierungszahlungen geltend machen, wie in dem folgenden Beitrag die Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ausführt.
Hochzeit abgesagt? Diese Rückzahlungen können gefordert werden
Mit Beginn des Alarmzustands am 14.03. durch das Coronavirus mussten alle privaten und öffentlichen Events und Veranstaltungen abgesagt werden – und darunter fallen auch die Feierlichkeiten zu einer Hochzeit. Jetzt stellen sich viele Paare die Frage, die wegen der Pandemie ihre Feiern absagen müssen, ob sie ihr Geld zurückbekommen werden.
In der Regel sind das Catering und die angemieteten Räumlichkeiten die größten Ausgaben bei Feierlichkeiten. Daher werden bereits bei Reservierung Anzahlungen an die beauftragten Unternehmen geleistet. Grundsätzlich und unter normalen Umständen werden diese Anzahlungen nicht zurückgezahlt, wenn eine Feier abgesagt wird. Jedoch handelt es sich im Moment um eine außergewöhnliche Situation, in der diese Art von gesellschaftlichen Events und Feierlichkeiten offiziell verboten wurden. Und deswegen kann das Brautpaar, das aufgrund der Umstände zur Absage der Hochzeit gezwungen ist, die geleisteten Anzahlungen für Catering und angemietete Räumlichkeiten zurückfordern.
Dabei wird eine Frist von 60 Tagen festgelegt, in der beide Vertragsparteien eine Einigung erzielen sollen – so die Online-Plattform Reclamador.es. Grundsätzlich müsse die Anzahlung unter Abzug der berechtigt entstandenen und bereits geleisteten Ausgaben des Cateringservices und Vermieters an das Paar zurückgezahlt werden.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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