Noch bis zum 10. April können Unternehmen und Selbstständige Anträge zur Aufschiebung der Sozialversicherungsbeiträge stellen. Dieser Beitrag wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT zur Verfügung gestellt.
Unternehmen und Selbstständige können jetzt eine Auschiebung der Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge beantragen, die zum 30. April fällig werden. Jedoch wird dabei wird ein reduzierter Verzugszinssatz von 0,5 % berechnet werden, der 7x niedriger ist als der üblich festgelegte Zinssatz.
Für die Beantragung dieser Fristverlängerung, müssen Unternehmen bzw. Selbstständige direkt von der durch das COVID-19 verursachten Situation betroffen sein. Außerdem dürfen die Antragsteller keine weiteren zuvor in Kraft getretenen Stundungen von Beiträgen haben. Für die Antragstellung gibt es die folgende Frist: Der Antrag muss innerhalb der ersten zehn Kalendertage des Monats April gestellt werden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Berechnung der Beiträge vermieden werden kann.
Zur Vereinfachung der Antragsbearbeitung kann das Unternehmen oder der Selbstständige einen entsprechenden Fachmann oder Dritten beauftragen. Das wären in diesem Fall zum Beispiel Steuerberater, Anwälte und auch andere autorisierte Personen im RED-System. Das RED ist die Internetplattform der Allgemeinen Sozialversicherungsanstalt (Tesoreria General de la Seguridad Social). So können dann die Anträge über die Internetplattform RED eingereicht werden, ohne dass eine spezielle Vollmacht erforderlich ist.
Darüber hinaus wurde weitere Stundungen für Unternehmen und Selbstständigen beschlossen: ein Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen kann eben falls gewährt werden. Auf diese Weise können sie ihre Zahlung ohne Zinsen oder Zuschläge auf die in den Monaten Mai, Juni und Juli zu leistenden Beiträge hinauszögern. Jedoch werden diese Beiträge dann sechs Monate später fällig.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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