Neuer Beschluss zu Hilfen für Mieter wurde erlassen

Nach langem Hin und Her sowie hitzigen Diskussionen wurde nun ein Hilfspaket innerhalb der Coronavirus-Situation von der Regierung erlassen. Hier erfahren Sie, ob und wie diese Unterstützung von Mietern in Anspruch genommen werden kann.

Die Regierung beschließt ein Hilfsmittelpaket für Mieter: Zahlungsaufschübe und sogar die Aussetzung von Mietzahlungen an Großvermieter sind möglich.

Grundsätzlich unterscheidet die Regierung aber, ob es sich bei dem Vermieter um einen Klein- oder Großeigentümer handelt. So gilt für Vermieter mit weniger als 10 Wohneinheiten, dass eine Vereinbarung über die Aussetzung der Mietzahlungen erforderlich ist. Und falls keine Einigung zwischen Mieter und Vermieter erzielt werden kann, dann stehen dem Mieter zinslose Darlehen oder staatliche Unterstützung zu, die er beantragen kann. Falls der Vermieter jedoch mehr als 10 Wohneinheiten besitzt, dann muss er seinen Mietern entweder eine viermonatige Aussetzung der Mietzahlungen einräumen, die dann innerhalb von drei Jahren zurückgezahlt werden müssen, oder einer Reduzierung der Miete um 50 % für vier Monate. 

Nach inzwischen 15 Tagen harter und zwiespältiger Diskussionen innerhalb der Koalition zum Thema: Aussetzung von Mietzahlungen, ja oder nein – wurde nun endlich ein Beschluss gefasst. Jedoch ist nicht klar, wer letztens Endes nachgegeben hat.

Der Ministerrat hat heute ein Dekret zur Minderung der Auswirkungen des Coronavirus auf dem Mietmarkt verabschiedet. Dabei geht es um ein Maßnahmenpaket, das durch den Minister für städtische Entwicklung, José Luis Ábalos, ins Leben gerufen wurde. Es wird auch von der Wirtschaft (Nadia Calviño) unterstützt. Dieser Beschluss, der rund 700 Millionen Euro kosten wird, gibt den Mietern die Möglichkeit, ihre Vermieter um Aufschiebungen von Mietzahlungen zu bitten. Ist der Vermieter jedoch ein Kleineigentümer, kann er die Bewilligung dieses Zahlungsaufschubs verweigern. Ist er hingegen ein Großeigentümer, hat er keine andere Wahl, als die Kosten für den Zahlungsverzug zu tragen, oder sogar 50 % der Miete für vier Monate zu akzeptieren.

Hier geht es weiter zur Original-Nachricht.

Alicia Martín Borreguero Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT

 

ALICIA MARTÍN BORREGUERO

Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.

Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.

Sie möchten mehr über Frau Alicia Martín Borreguero erfahren?

Dann besuchen Sie die Website der Anwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT.