Die Nachrichten über soziale Unterstützungsmaßnahmen der spanischen Regierung überschlagen sich. Und leider finden sich in der Aktualität nicht nur positive Beschlüsse, wie man an dem folgenden Beispiel sieht.
Der Gesetzesbeschluss zu Coronavirus bedingten Entlassungen wurde gekippt
Der Ministerrat hat nun aktuell ein weiteres Königliches Gesetzesdekret verabschiedet, in dem zusätzliche Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung beschlossen wurden, die eigentlich die Auswirkungen von COVID-19 abfangen sollen.
Diese 2 wesentlichen Punkte sind dabei hervorzuheben:
Aufrechterhaltung der Tätigkeit in Gesundheits- und Pflegezentren für ältere und pflegebedürftige Personen.
So wurde aktuell festgelegt, dass die Gesundheits- und Altenpflegezentren sowie die Zentren für bedürftige Menschen wesentliche Dienstleistungen sind, die während der Gesundheitskrise weiterhin erbracht werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese von Öffentlicher Hand oder privat geleitet werden.
Außerordentliche Maßnahmen zum Beschäftigungsschutz
Eines der Hauptziele des Königlichen Erlasses 8/2020 war es, einen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass die Arbeitnehmerverträge während dieser Krisenzeit aufrechterhalten werden können. Um dies zu verstärken, legt das nun Gesetz fest, dass eine Entlassung aus Gründen, die mit Covid-19 zusammenhängen, nicht gerechtfertigt ist.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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