Auch Unternehmen werden zur Rechenschaft gezogen, wenn sie ihrem Personal keine Schutzausrüstung zur Verfügung stellen. In dem folgenden Artikel führt die Rechtsanwältin, Frau Alicia Martín Borreguero, beispielhaft den Fall eines Unternehmens in Las Palmas aus.
Ein Richter aus Las Palmas verurteilt ein Unternehmen zur Zahlung von € 1.000 pro Tag, an dem es seinen Mitarbeitern keine Schutzausrüstung zur Verfügung stellt
Das Unternehmen Clece S. A. unterstützt pflegebedürftige Personen in ihrem Zuhause und wurde nun zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt für jeden Tag, an dem es seinen Mitarbeitern keine Masken, Desinfektionsmittel, Handschuhe und Einwegkittel aushändigt, die für die Erbringung dieser Dienstleistung wichtig sind. Demzufolge hat das Sozialgericht Nr. 8 der Hauptstadt von Gran Canaria am vergangenen Montag das Urteil verkündet und die Firma Clece S.A. in Las Palmas von Gran Canaria dazu verpflichtet, dem bereits vom vergangenen Donnerstag, dem 19. März, gefällten Urteil unverzüglich nachzukommen. Der Antrag auf Durchführung dieser wichtigen, gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen hatte die UGT gestellt. Die Gewerkschaft hatte gefordert, dass innerhalb von 48 Stunden jedem Mitarbeiter eine individuelle Schutzausrüstung vom Arbeitgeber ausgegeben werden müsse, da sie pflegebedürftige Menschen direkt in ihren Wohnungen betreuen.
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ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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