Die Rechtsanwältin, Frau Alicia Martín Borreguero, informiert in dem folgenden Artikel über die Möglichkeit, Arbeitslosenunterstützung online zu beantragen. Hier hat die SEPE bzw. INEM das entsprechende Antragsformular online veröffentlicht.
Zunächst eine kurze Begriffsklärung: Bereits seit 2003 wurde das spanische Arbeitsamt INEM (Instituto Nacional de EMpleo) in SEPE (SErvicio Público de Empleo Estatal) umbenannt. Das öffentliche, staatliche Arbeitsamt SEPE bildet zusammen mit den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der Autonomen Gemeinschaften das derzeitige nationale Beschäftigungssystem. Da aktuell die Behörden geschlossen sind, veröffentlichte die SEPE nun ein Online-Antragsformular zur Arbeitslosenunterstützung für entlassene Arbeitnehmer.
Die SEPE bzw. INEM haben auf ihrer Internetplattform ein Formular online gesetzt, das alle entlassenen Arbeitnehmer zur Beantragung von Arbeitslosenunterstützung nutzen können. Jedoch speziell nur die Arbeitnehmer, die NICHT im Zuge einer „ERTE“-Maßnahme ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Das Antragsformular wird online ausgefüllt und direkt versendet. Daraufhin wird sich ein Sachbearbeiter des Arbeitsamts direkt mit dem Arbeitnehmer in Verbindung setzen, um den Antrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
An dieser Stelle möchten wir Sie daran erinnern, dass es jetzt schon die Möglichkeit gibt, einen Termin beim Arbeitsamt über die Internetplattform der SEPE zu beantragen unter dem folgenden Link: Termin beim Arbeitsamt beantragen. Dann wird sich ein Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Und für alle die Personen, die persönlich mit dem Arbeitsamt telefonisch Kontakt aufnehmen müssen, hat die SEPE zwei neue Servicetelefonnummern eingerichtet. Diese Nummern sind kostenfrei, da es sich um 900er-Telefonnummern handelt.
Arbeitnehmer: 900 81 24 00
Unternehmen: 900 81 24 01
Aufgrund der Schließungen vieler Unternehmen in ganz Spanien werden aktuell sehr viele „ERTE“-Anträge gestellt. Das Kürzel „ERTE“ steht für „Expediente de Regulación Temporal de Empleo” – einer befristeten Regelung für Änderungen von Beschäftigungsverhältnissen während des erklärten Ausnahmezustands. Das hat dazu geführt, dass die Öffentliche Verwaltung kollabierte. Seit diesem Zusammenbruch hat die Gewerkschaft „Comisiones Obreras (CC.OO.) dringend darauf hingewiesen, dass 2.500 weitere Fachkräfte eingestellt werden sollten, um diese Anträge zeitgerecht bearbeiten zu können, und um die erhöhte Nachfrage an Serviceleistungen bewältigen zu können.
Wie ist die aktuelle Situation zu Beihilfen und Unterstützungen jetzt?
Das erfahren Sie in der folgenden Nachricht.
ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
Sie möchten mehr über Frau Alicia Martín Borreguero erfahren?
Dann besuchen Sie die Website der Anwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT.