In dem folgenden Artikel erläutert die Rechtsanwältin, Frau Alicia Martín Borreguero, in kurzen Worten, was das Kürzel „ERTE“ bedeutet, dass im Moment in aller Munde ist. Weiterhin erklärt sie, welche Rechte Arbeitnehmer aktuell haben.
In Zeiten des Ausnahmezustands werden von seiten der spanischen Regierung Sondermaßnahmen erlassen, die zum Schutz der Rechte der Arbeitnehmer sind. So wurde „ERTE“ als eine befristete Sondermaßnahme eingeführt. Das Kürzel „ERTE“ steht für „Expediente de Regulación Temporal de Empleo” – einer befristeten Regelung für Änderungen von Beschäftigungsverhältnissen. Dies wurde vor allem zur Regelung der Arbeitnehmer erlassen, die von der vorübergehenden Schließung der Firma betroffen sind, in der sie aktuell beschäftigt sind. Im Gegensatz zu einem „ERE“, bei dem die Vertragsauflösung endgültig ist, wird der Arbeitnehmer beim „ERTE“ nur während der Zeit, in der die Beschäftigung als beendet gilt, arbeitslos.
Wer kann ein „ERTE“ beantragen?
Regierungsquellen haben darauf hingewiesen, dass nicht jede befristete Maßnahme zur Änderung eines Beschäftigungsverhältnisses in der gegenwärtigen Situation vorgenommen werden kann und erlaubt sein wird. Vielmehr dient die befristete Regelung „ERTE“ nur für veränderte Arbeitsverhältnisse, die direkt mit dem Coronavirus in Verbindung gebracht werden können. In einem von der Sozialversicherung veröffentlichten Leitfaden lautet der Originaltext: „… es muss von der Erklärung des Ausnahmezustands und des Coronavirus betroffen sein … „. Und, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die betreffende Maßnahme in jedem beliebigen Wirtschaftszweig entsprechend Wirkung haben, wie es bisher bei der regelrechten Antragswelle an Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen zu beobachten war.
Wie lange dauert die Genehmigung eines „ERTE“ und für wie lange kann sie gelten?
Nach den letzten Änderungen im Ministerrat kann die Genehmigung innerhalb von 5 Tagen rückwirkend erfolgen. Die genehmigten Änderungen der Beschäftigungsverhältnisse aufgrund höherer Gewalt im Zusammenhang mit dem Coronavirus bleiben so lange bestehen, wie der Ausnahmezustand verlängert wird.
Hier können Sie die Original-Nachricht lesen.
ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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