Die finanzielle Situation vieler Haushalte hat sich in den letzten Tagen stark und sehr schnell geändert. Daher stellen sich viele dir Frage, ob und wie die Zahlung ihres Hypothekenkredits weitergehen kann.Viele müssen sich in der aktuellen Situation mit essentiellen Fragen auseinandersetzen und vor allem mit der eigenen finanziellen Situation. Zu den wichtigen monatlichen Zahlungen gehört die Zahlung des Hypothekenkredits. Teilweise haben die Banken schon reagiert und aktiv ihre Kunden kontaktiert. Aber wann und wie können monatliche Hypothekenzahlungen ausgesetzt werden unter gegebenen Umständen. Dieser Frage geht die Rechtsanwältin, Frau Alicia Martín Borreguero, in dem hier folgenden Artikel nach und fasst kurz die Maßnahmen zusammen, die durch die spanische Regierung beschlossen wurden.
Wann können Zahlungen des Hypothekendarlehens ausgesetzt werden?
Generell ist eine Aufschiebung der Hypothekenzahlungen möglich, wenn es sich um ein Darlehen für den Hauptwohnsitz handelt und wenn die Höhe der Zahlungen 35 % des aktuellen Einkommens übersteigt.
Eine der wichtigsten Maßnahmen in dem außerordentlichen königlichen Gesetzesdekret, das die Regierung zur Bewältigung der Krise infolge des Coronavirus Covid-19 erlassen hat, betriffe die Stundung von Hypothekenzahlungen.
Ihr Ziel ist es, wie im Originaltext erwähnt, „denjenigen zu helfen, die infolge der Pandemie außergewöhnliche Schwierigkeiten haben, ihre Zahlungen zu leisten“. Es gibt jedoch zahlreiche Feinheiten, die einschränken, wer wirklich von einer solchen Regelung profitieren kann.
Vorläufig wirkt sich dieser Erlass nur auf die Zahlungen von Hypotheken des ständigen Wohnsitzes/des Hauptwohnsitzes aus, nicht auf die eines Zweitwohnsitzes. Eine weitere wesentliche Voraussetzung für die Beantragung ist, dass die Darlehenszahlungen und damit verbundenen Ausgaben mindestens 35 % des Nettoeinkommens aller zusammenlebenden Familienmitglieder in dem Hauptwohnsitz übersteigen, wie im Dekret festgelegt.
Dies sind nur zwei der im Gesetz definierten Voraussetzungen für die „Situation der wirtschaftlichen Verwundbarkeit“. Darüber hinaus wäre weitere wichtige Aspekte, dass der Schuldner arbeitslos ist oder dass er, falls er ein Unternehmer ist, „einen erheblichen Einkommensverlust oder einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten hat“, der nach Einschätzung der Regierung bei mindestens 40 % liegen müsse.
Hier geht es weiter zur Original-Nachricht.
ALICIA MARTÍN BORREGUERO
Die Rechtsanwältin und Gründerin der multidisziplinären Rechtsanwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT ist vor allem bekannt für ihre Fachkompetenz und ihr soziales Engagement auf Lanzarote.
Regelmäßig informiert sie über die wichtige Rechtsthemen in Presse, Funk und Fernsehen. Im Fokus ihres persönlichen Engagements steht an erster Stelle der Mensch, der eine zuverlässige und nachhaltige Lösungen für sein rechtliches Anliegen hat.
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