Aufgrund von vielen Telefonanrufen möchten wir an dieser Stelle eine kurze Zusammenfassung zur Situation geben. Auch, wenn eigentlich jeder dazu angehalten ist, zu Hause zu bleiben, gibt es einige Ausnahmen.
Wann also darf man sein Haus bzw. seine Wohnung verlassen?
Generell darf man das Haus nur alleine verlassen, um wichtige Erledigungen zu machen. Welche das sind, haben wir hier in der kurzen Auflistung zusammengefasst:
- Man darf Personen mit einer Behinderung oder Mobilitätsproblemen begleiten.
- Man darf Lebensmittel, pharmazeutischen Produkte und Grundbedarfsgüter einkaufen.
- Man darf Gesundheitszentren, Kliniken, Krankenhäuser etc. aufsuchen.
- Man darf zur Arbeit fahren.
- Man darf ältere Menschen, Minderjährige, Angehörige, Behinderte oder besonders gefährdete Personen begleiten und unterstützen.
- Man darf zu Finanzinstituten, Banken etc. gehen.
Dafür ist es erlaubt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder seinem eigenen Auto zu fahren. Und einige Geschäfte haben auch während des Ausnahmezustands weiterhin geöffnet. Diese stellen die Grundversorgung sicher. Aus diesen Versorgungsbereichen dürfen Geschäfte geöffnet bleiben:
- Lebensmittel, Getränke, Grundversorgungsprodukte des alltäglichen Lebens
- Pharmazeutische, medizinische, optische und orthopädische Einrichtungen
- Tankstellen, Zeitungs- und Tabakkiosks
- Produkte für Haustiere
- Reinigungen und Wäschereien
- Anbieter für technologische und Telekommunikationsausrüstung
Zudem darf man zwar mit seinem Hund ins Freie gehen, jedoch darf dies nicht als Spaziergang missverstanden werden.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Team vom Inselscout