Nach der obligatorischen Anmeldung beim INSS, erhält man neben der Sozialversicherungsnummer ein Formular, welches man beim örtlichen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) vorlegen muß, um seine Krankenversicherungskarte (Tarjeta Sanitaria) zu erhalten. Das örtliche, für einen zuständige Gesundheitszentrum ist das des Ortes, in dem man offiziell wohnhaft gemeldet ist.
Dort bekommt man dann auch sofort seinen Hausarzt zugewiesen.
Im Krankheitsfall wendet man sich also direkt an seinen Hausarzt und läßt sich den Termin über die Service-Telefonnummer der Sozialversicherung „012“ geben oder im Notfall geht man direkt zur Notfallaufnahme des örtlichen Gesundheitszentrums oder des Krankenhauses.
In den örtlichen Gesundheitszentren wird eine medizinische Grundversorgung geboten von Allgemeinmediziner, Kinderärzten und Krankenschwestern. Für weitere Untersuchungen bei einem Spezialisten benötigt man die Überweisung seines Hausarztes, ebenso wie für die Einweisung ins Krankenhaus.
Der Versicherte hat keine freie Arztwahl wie in Deutschland.
Die Weiterbehandlung durch Fachärzte findet dann in den staatlichen Krankenhäusern statt. Und hier sind die langen Wartezeiten oft ein sehr großes Problem, so daß viele Spanier sich privat zusatzversichern oder privat zahlend einen Facharzt zur weiteren Behandlung hinzuziehen.
Insbesondere bei der zahnärztlichen Behandlung stellt dies eine Notwendigkeit dar, da die Grundversorgung lediglich eine Zahnextraktion abdeckt, auf die man dann auch nicht wochenlang warten kann.
Häufig wird versucht die Wartezeiten dadurch zu umgehen, in dem man direkt zur Notaufnahme im Krankenhaus geht. Jedoch führt dies zu stundenlangen Wartezeiten wegen des extremen Andrangs.
Die spanische Gesundheitsversorgung steht allerdings bezüglich des Fachwissens und der Ausbildung des Fachpersonals der deutschen um nichts nach.