Residencia?

Früher „Residencia“ genannt und heute „Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea“. Es handelt sich um eine Daueraufenthaltsberechtigung, die Bürger aus den EU-Staaten eigentlich nicht benötigen. Wenn Sie jedoch länger als 3 Monate in Spanien arbeiten oder wohnen werden Sie in das Register für EU-Bürger eingetragen. Diese Eintragung ist zunächst auf 5 Jahre befristet und danach erhalten Sie die Daueraufenthaltsberechtigung. Diese wird bei der zuständigen Ausländerbehörde „Oficina de Extranjeros“ oder bei der NationalpolizeiPolicía Nacional“ beantragt. Dieser Antrag kann und sollte zusammen mit dem Antrag der NIE gestellt werden.

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