Autoüberführung auf die Kanaren

Seit dem 1. Januar 1993 ist die Einfuhr von Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der EU ohne Probleme möglich. So können Sie Ihren PKW ohne umständliche Zollformalitäten auf die Kanarischen Inseln überführen.
Vor Ort müssen Sie dann Ihr Auto von dem spanischen TÜV – ITV (Inspección Técnica de Vehículos) – abnehmen lassen. Hier wird geprüft, ob Ihr mitgebrachter Gebrauchtwagen den spanischen Vorschriften entspricht. Bei positiver Abnahme erhalten Sie dann eine technische Abnahmebescheinigung.
Danach müssen Sie ihren PKW an Ihrem neuen Wohnort in Spanien anmelden, genauso wie Sie es auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands tun würden. Die dafür zuständige Behörde ist das spanische Straßenverkehrsamt (Jefatura de Tráfico).
Hier stellen Sie dann auch den entsprechenden Zulassungsantrag und dafür benötigen Sie die folgenden Dokumente:
– Fahrzeugbrief
– Fahrzeugschein
– gültigen Reisepass oder Personalausweis
– NIE-Nummer und Aufenthaltsgenehmigung
– Abnahmebestätigung des lokalen TÜV (ITV)
– Auszug aus dem zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes

Auf den Kanarischen Inseln wird bei der Zulassung des gebrauchten PKWs eine „Zulassungssteuer“ von 7-12% des aktuellen Wertes des Fahrzeugs fällig. Den genauen zu zahlenden Betrag können Sie der jährlich neu festgesetzten Tabelle des TÜV-Rheinland Iberica entnehmen.